Breitbandausbau Hainsfarth
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Breitbandausbau der Gemeinde Hainsfarth.
Breitbandausbau in der Gemeinde Hainsfarth im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Hainsfarth beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Ansprechpartner:
Herr Jürgen Schuster, Tel.: 08293 9653355, E-Mail: juergen.schuster@corwese.de
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Hainsfarth nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)
Downloads:
- Karte vorläufiges Erschließungsgebiet Hainsfarth
- Nutzungsbedingungen Geodaten Hainsfarth
- Verpflichtungserklärung Geodaten Hainsfarth
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Hainsfarth ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Hainsfarth bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.01.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
ACHTUNG: Die Frist zur Rückmeldung Markterkundung wird bis zum 28.02.2022 verlängert!
Download:
Informationen zur Breitbanderschließung der Gemeinde Hainsfarth
Die Gemeinde Hainsfarth will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben und strebt dies im Zuge des neuen Breitbandförderverfahrens des Freistaates Bayern an.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bestandsaufnahme
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Die Gemeinde Hainsfarth hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Markterkundung – Bekanntmachung
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Gemeinde Hainsfarth führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung Frist 02.12.2014 bis 09.01.2015
Die Gemeinde Hainsfarth hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Gemeinde Hainsfarth führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch. Die Gemeinde Hainsfarth hat die interkommunale Zusammenarbeit für den Breitbandausbau mit der Gemeinde Auhausen, Gemeinde Ehingen a. Ries, Gemeinde Munningen, Gemeinde Megesheim und Stadt Oettingen i. Bay. beschlossen. Diese dient dazu, die für den Breitbandausbau notwendigen Planungen mit einander abzustimmen.
Auswahlverfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Hainsfarth gibt die vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) bekannt.Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
Zuwendungsbescheid
Erteilung des Zuwendungsbescheids für die Gemeinde Hainsfarth
Der Zuwendungsbescheid für die Breitbanderschließung in der Gemeinde Hainsfarth wurde am 27.09.2016 erteilt.
Mit dem Ausbau erhält das Gewerbegebiet im Ortsteil Hainsfarth, der Ortsteil Wornfeld und ein Teilbereich des OT Steinhart eine schnelle Internetversorgung.
Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Hainsfarth entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).Die Kommune bestätigt die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums: www.schnelles-internet-in-bayern.de oder breitband.regensburg-it.de/hainsfarth
Ansprechpartner: Dominik Einsele, Beitragsabteilung, Tel. 09082/709-62