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Rechtsbehelfe

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Rechtsbehelfen.

Widerspruch gegen Bescheide der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay.

Die Einlegung eines Widerspruchs gegen Bescheide der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. kann schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Daneben steht Ihnen auch die Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung zur Verfügung.

Dabei muss der Widerspruch – versendet als E-Mail – die gleiche rechtliche Verbindlichkeit besitzen, wie ein schriftliches Dokument. Dies wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturengesetzes (SigG) erreicht.
Der Widerspruch muss also innerhalb der Rechtsbehelfsfrist an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte E-Mail-Adresse mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet werden.
Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (einfache E-Mail, etc.) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind somit nicht zulässig!

Widersprüche können an folgende Adresse gesendet werden: vg@oettingen.de

Widerspruch gegen Bescheide einer Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay.

Informationen zur Einlegung eines Widerspruchs gegen Bescheide einer Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. erhalten Sie im Folgenden:

  • Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Auhausen
  • Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Ehingen a. Ries
  • Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Hainsfarth
  • Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Megesheim
  • Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Munningen

Bezüglich der Informationen zum Widerspruch gegen Bescheide der Stadt Oettingen i. Bay. zu bekommen, verweisen wir hiermit auf die eigens betriebene Homepage:

www.oettingen.de

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.